Rechtsgebiete
Ich biete Ihnen juristische Unterstützung und vertrete Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich bei sämtlichen Fragestellungen aus folgenden Bereichen:
Pflegeversicherungsrecht
Schwerbehindertenrecht
Opferentschädigungsrecht
Versorgungsrecht
Unfallversicherungsrecht
Rentenversicherungsrecht
Krankenversicherungsrecht
Führung von Betreuungen
Betreuerbestellung
Betreuerhaftung
Patientenverfügungen
Betreuungsverfügungen
Vorsorgevollmacht
Eine Vormundschaft wird durch das Familiengericht / Vormundschaftsgericht angeordnet und beaufsichtigt, § 1789 BGB.
In folgenden Fällen wird die Vormundschaft vom Vormundschaftsgericht von Amts wegen angeordnet:
wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht (§ 1791c BGB)
wenn die Eltern zur Vertretung des Minderjährigen nicht berechtigt sind (§§ 1666, 1673, 1674 BGB)
wenn der Familienstand des Minderjährigen nicht zu ermitteln ist (Findelkind)
während der Adoption eines Minderjährigen (§ 1751 BGB)
Das sind nach § 151 FamFG alle dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, die folgende Bereiche betreffen:
die elterliche Sorge
das Umgangsrecht
die Vormundschaft
eine Pflegschaft für einen Minderjährigen oder eine Leibesfrucht oder
die freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen.
Außerdem wird der Verfahrensbeistand in Abstammungssachen nach § 169 FamFG und in Adoptionssachen nach § 186 FamFG tätig.
Der Verfahrenspfleger kommuniziert zwischen dem Betroffenen und dem Vormundschaftsgericht. Dabei hat er sowohl die Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen als auch dessen objektive Interessen zu berücksichtigen. Im Verfahren vertritt er vorrangig die gesetzlichen Rechte des Betroffenen.