Kosten:

Die Höhe der anfallenden Kosten hängt von dem konkreten Rechtsgebiet, der Art und dem Umfang meiner Tätigkeit ab. Die Gebühren für die rechtsanwaltliche Tätigkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt. Dies sind die sogenannten „gesetzlichen Gebühren“, die sich in den meisten Fällen nach dem Gegenstandswert richten. Das ist zum Beispiel der Geldbetrag, um den die Parteien sich streiten. Eine Unterschreitung der gesetzlich festgelegten Gebühren ist dem Rechtsanwalt nur in Ausnahmefällen möglich. Höhere Gebühren dürfen nur aufgrund einer zuvor zwischen Anwalt und Mandant getroffenen Honorarvereinbarung abgerechnet werden.

Weitere Einzelheiten zu den Anwaltsgebühren finden Sie auch unter der folgenden Internetadresse:
www.brak.de

Für eine Erstberatung werden nach dem RVG höchstens 190,00 EUR zzgl. MwSt. berechnet, die auf die weiteren anfallenden Gebühren angerechnet werden.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme im Rahmen des bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrages.
Im Falle der Mandatsübernahme werde ich mich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und abklären, ob und in welchem Umfang diese für die Kosten aufkommt.
Wenn Sie die Kosten für eine Beratung oder außergerichtliche Interessenvertretung nicht selbst aufbringen können, können Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes Beratungshilfe beantragen. Zur Antragstellung bei Gericht müssen Sie Nachweise über Ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben mitbringen bzw. Ihren Bewilligungsbescheid über ALG-II oder Sozialhilfebescheid vorlegen. Den sog. Berechtigungsschein sowie 10,00 EUR Selbstbeteiligung bringen Sie dann bitte zum ersten Termin mit. Für jeden neuen Auftrag ist ein neuer Berechtigungsschein erforderlich.
Für die Vertretung Ihrer Interessen im gerichtlichen Verfahren können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens die Kosten für die anwaltliche Vertretung nicht selbst aufbringen können. Prozesskostenhilfe wird allerdings nur gewährt, wenn die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Das Prozesskostenhilfeformular können Sie sich auf meiner Internetseite in der Rubrik Download als PDF-Dokument herunterladen bzw. in meiner Kanzlei erhalten. Dem Antrag auf Prozesskostenhilfe sind aussagekräftige Nachweise über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen.