Kosten:
Die Höhe der anfallenden Kosten hängt von dem konkreten Rechtsgebiet, der Art und dem Umfang meiner Tätigkeit ab. Die Gebühren für die rechtsanwaltliche Tätigkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt. Dies sind die sogenannten „gesetzlichen Gebühren“, die sich in den meisten Fällen nach dem Gegenstandswert richten. Das ist zum Beispiel der Geldbetrag, um den die Parteien sich streiten. Eine Unterschreitung der gesetzlich festgelegten Gebühren ist dem Rechtsanwalt nur in Ausnahmefällen möglich. Höhere Gebühren dürfen nur aufgrund einer zuvor zwischen Anwalt und Mandant getroffenen Honorarvereinbarung abgerechnet werden.
Weitere Einzelheiten zu den Anwaltsgebühren finden Sie auch unter der folgenden Internetadresse:
www.brak.de
Im Falle der Mandatsübernahme werde ich mich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und abklären, ob und in welchem Umfang diese für die Kosten aufkommt.